TÄTIGKEITSFELDER
▼ Allgemeines Zivilrecht
Das Zivilrecht ist jenes Recht, das die Rechtsbeziehung zwischen rechtlich gleichgestellten Rechtssubjekten regelt. Rechtssubjekte sind in der Regel natürliche Personen (z. B. Bürger) oder juristische Personen (z. B. Unternehmen). Es gliedert sich in das Allgemeine bzw. Bürgerliche Privatrecht (Schuldrecht, Erbrecht, Familienrecht usw.) und das Sonderprivatrecht (Handelsrecht, Arbeitsrecht etc.). Das im Zivilrecht wichtigste Gesetzbuch ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), welches vor allem grundlegende Regeln über Personen, Sachen, Tierrechte und Schuldverhältnisse beinhaltet, bspw. das Familienrecht. Im Gegensatz zum Zivilrecht regelt das Öffentliche Recht die Rechtsbeziehung zwischen Rechtssubjekten und dem Staat, wozu auch das Strafrecht gerechnet wird. Der Begriff „Zivilrecht“ wird zum Privatrecht oft synonym genannt. In juristischen Definitionen bezeichnet das Zivilrecht meist einen wichtigen Teil des Privatrechts, nämlich das Allgemeine Privatrecht. Hier wird das Zivilrecht jedoch synonym zu Privatrecht verwandt.
Quelle: anwalt.org
▼ Arbeitsrecht
Heutzutage ist das Arbeitsrecht vor allem in der Pflicht, die Stellung des unselbstständigen Arbeitnehmers zu stärken. Primär regelt das Arbeitsrecht daher die Rechtsbeziehung zwischen dem Angestellten und seinem Arbeitgeber – dies wird als Individualarbeitsrecht bezeichnet. Eine zweite Form vom Arbeitsrecht bildet das kollektive Arbeitsrecht. Es regelt die Beziehung zwischen den Vertretern der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Ein Arbeitgeber kann eine natürliche, aber auch eine juristische Person (GmbH, AG etc.) sein. Er zeichnet sich dadurch aus, dass er mindestens einen Angestellten beschäftigt. Ein Beschäftigter ist aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages dazu verpflichtet, Leistungen von weisungsgebundener, unselbstständiger und fremdbestimmter Arbeit gegen einen bestimmten Lohn im Dienste des Arbeitgebers zu erbringen. Das Arbeitsrecht besitzt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften. Diese sind einerseits zum Teil dem Privatrecht zuzuordnen und andererseits zum Teil dem öffentlichen Recht. Zudem steht das Arbeitsrecht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Insbesondere mit dem Prinzip der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3: Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. In einigen Ländern gibt es ein Arbeitsgesetzbuch – auch in der DDR gab es ein solches. In Deutschland existiert allerdings bisher kein Arbeitsgesetzbuch. Daher ist das Arbeitsrecht in der Bundesrepublik auch ein sehr gesplittetes Rechtsfeld.
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▼ Bau- und Grundstücksrecht
Das öffentliche Baurecht vereint das Bauordnungs- und Bauaufsichtsrecht in sich, die durch entsprechende Landesgesetze geregelt werden. Weiterhin gehört das Bauplanungsrecht, welches wiederum bundesgesetzlich im Baugesetzbuch festgesetzt ist, zum Aufgabenfeld. Öffentliches Baurecht reglementiert zudem das besondere Städtebaurecht. Dieses dient städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen innerhalb der Gemeinden. Das private Baurecht ist Bestandteil des Bundesgesetzbuches und daher auch durch das Zivilrecht reglementiert. Hauptsächlich bestimmt es das Nachbarrecht und das Grundeigentumsrecht. Zudem unterliegt dem privaten Baurecht der Bauvertrag und dementsprechend die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) für Bauleistungen. Hier werden also zivilrechtliche Fragen geklärt, die zwischen einem Bauherrn, dem Architekten und dem Bauunternehmen auftauchen.
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▼ Erbrecht
Das deutsche Erbrecht vereint alle Regelungen und Bestimmungen zum Übergang von Rechten und Pflichten bzw. des Nachlasses eines Verstorbenen auf eine andere Person oder auch auf andere Personen, die Erben. In Deutschland ist das Erbrecht verfassungsrechtlich im Grundgesetz (GG) festgeschrieben. Artikel 14 Abs. 1 GG garantiert das Vererbungsrecht (§§ 1922 ff.). Der Schutz durch das Grundrecht gewährleistet die sogenannte Testierfreiheit und verhindert konfiskatorische bzw. die Beschlagnahmung von Erbschaftsteuern. Die Testierfreiheit erlaubt es jeder einzelnen Person, ein Testament zu verfassen. Das heißt also, jeder hat das Recht, eine Verfügung aufzusetzen und „von Todes wegen“ seine Erben nach eigenem Wunsch zu ernennen. Dabei kann der Erblasser auch Einzelgegenstände seines Vermögens an Dritte vererben (Vermächtnis). Weiterhin zählt zu den Grundsätzen des Erbrechts neben der Testierfreiheit, die Universalsukzession (Gesamtnachfolge). Eine Universalsukzession liegt vor, wenn kraft Gesetzes das gesamte Vermögen eines Verstorbenen unmittelbar auf den oder die Erben übergeht und zwar ohne das Vorhandensein eines Testaments bzw. einer Übertragungsakte.
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▼ Familienrecht
In der Bundesrepublik Deutschland lebten 2013 circa 8 Millionen Familien mit höchstens einem minderjährigen Heranwachsenden. Das gab das Statistische Bundesamt bekannt. Nur jede siebte dieser Familien gilt mit drei oder mehr Kindern als kinderreich – das sind also etwa 1,2 Millionen. Dahingegen haben rund 3,4 Millionen Familien ein Kind. Noch einmal genauso viele Familien haben zwei Kinder. Das Familienrecht ist eine Rechtsregelung, die sich insbesondere mit den Bereichen Ehe und Verwandtschaft auseinandersetzt. Das Familienrecht ist explizit im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches festgehalten. Der Begriff Familie an sich wird allerdings innerhalb dieses Gesetzes nicht eindeutig erklärt. Vordergründig sind vielmehr die Rechtsbeziehungen von Relevanz, die im Familienrecht individuelle Fragen zwischen und zu den einzelnen Familienmitgliedern zu klären versuchen. Zudem stehen Ehe und Familie gemäß Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes “unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.”
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▼ Medizinrecht
Das Medizinrecht erweist sich als umfangreich. Es regelt in erster Linie die Rechtsbeziehung zwischen Patient und Arzt sowie die zweier Ärzte untereinander. Somit umfasst es alle schuldrechtlichen Aspekte der Ärztehaftung. Ebenso finden rechtliche Verhältnisse zwischen Ärzten und ihrer Kassenärztlichen Vereinigung im ärztlichen Gesellschaftsrecht einen Platz im Rechtsgebiet Medizinrecht. Hinzu kommen jegliche öffentlich-rechtliche Regelungen, die für die Ausübung der ärztlichen und zahnärztlichen Tätigkeit von Relevanz sind. Dazu zählt die Approbation, also die Zulassung als Arzt, oder die Berufsordnung der jeweiligen Ärztekammer. Dabei regelt das Medizinrecht auch die Honorierung eines Arztes bei Privatpatienten anhand der Gebührenordnung für Ärzte und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOÄ und GOZ). Das Sozialversicherungsgesetz spielt im Medizinrecht auch eine Rolle. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn es um die Kassenzulassung eines Mediziners geht. Die Kassenzulassung berechtigt einen Arzt dazu, seine Leistungen mit Hilfe der Kassenärztlichen Vereinigung über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Ebenfalls ist die Meldepflicht ein Bestandteil vom Medizinrecht. Das bedeutet, bei Erkennung einer meldepflichtigen Krankheit, wie zum Beispiel Cholera oder Masern, muss diese umgehend dem Gesundheitsamt mitgeteilt werden.
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▼ Miet- und WEG-Recht
Das Mietrecht ist Teil des Zivilrechts und daher auch zum Großteil im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Miete bezeichnet im Mietrecht eine zeitweilige, kostenpflichtige/entgeltliche Überlassung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache zu dessen Nutzung. Eine bewegliche Sache kann zum Beispiel ein Pkw sein, wie ein Mietwagen. Unbewegliche Dinge sind dann Häuser, Grundstücke oder Wohnungen. Vor der neuen Mietrechtsregelung (2001) war die Miete auch als Mietpreis und Mietzins bekannt. Heute ist die alleinige Bezeichnung Miete üblich. Damals war das Mietrecht auch noch eher ungegliedert und in verschiedenen Nebengesetzen verteilt. Nach der Reform sind diese ganzen Vorschriften zum Mietrecht mit Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes in das Bürgerliche Gesetzbuch übernommen worden. Daher sind jetzt die Paragraphen so gegliedert, dass sie den typischen Verlauf eines Mietverhältnisses abhandeln. Zudem wurden amtliche Überschriften eingefügt, die das Lesen sowohl für einen Hausbewohner als auch für den Hauseigentümer erleichtern. Ein Mietverhältnis findet immer zwischen einem Vermieter und einem Mieter statt. Dabei zieht es auch stets einen Mietvertrag mit sich. Der Mietvertrag kann als Kernstück vom Mietrecht angesehen werden. Daher erhält er in diesem Ratgeber einen eigenen detaillierten Abschnitt zur Erläuterung aller wichtigen Bestimmungen zum Mietvertrag. Als Mieter gilt laut Mietrecht dabei grundsätzlich die Person, die im Mietvertrag aufgeführt ist und das Mietverhältnis mit dem Hauseigentümer eingeht. Er ist auch derjenige, welcher den Vertrag unterschreibt. So sollten Ehegatten beide im Mietvertrag aufgeführt sein und diesen auch beide zu unterschreiben, sofern die Eheleute gemeinsam Mieter einer Wohnung sein wollen. Allerdings haben zum Teil einige Gerichte bereits entschieden, dass es ausreicht, wenn nur einer der Ehepartner den Vertrag unterzeichnet. Vermieter ist im Mietrecht die Person, die im Mietvertrag auch als solcher benannt ist. Er hat den Vertrag persönlich zu unterschreiben. In vielen Fällen unterzeichnet jedoch mittlerweile die Hausverwaltung als Vertretungsorgan für den eigentlichen Hausbesitzer. Sprechen Menschen von einer Pacht, dann tritt beim Mietpreis sozusagen noch das Ziehen von Früchten hinzu. Das ist u. a. der Fall, wenn jemand Land mietet und dort eventuell etwas anbaut (Ackerbau, Obstplantage).
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▼ Sozialrecht
Das Sozialrecht ist dem Verwaltungsrecht und demzufolge auch dem öffentliche Recht untergliedert. Dabei dient es vorrangig der Umsetzung der grundgesetzlichen Idee zur Sicherung des Sozialstaatprinzips. Deutschland gilt als Sozialstaat oder auch sozialer Rechtsstaat, der die Erfüllung von sozialer Sicherheit, Gleichstellung sowie Gerechtigkeit zu Ziel hat. Dafür passt der Staat sein gestalterisches Handeln einer politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ordnung an die Verwirklichung dieses sozialen Grundziels an. Diesen Grundsatz hält das Grundgesetz in Art 20 Abs. 1 fest. Dementsprechend wird garantiert, dass jedem Menschen ein bestimmter Lebensstandard sowie ein menschenwürdiges Leben zustehen. Gegenwärtig sehen sich die zahlreichen Gesetze des Sozialrechts im Sozialgesetzbuch (SGB) kodifiziert.
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▼ Strafrecht
Das Strafrecht gilt als eines der drei großen Rechtsgebiete im deutschen Rechtssystem. In seinen Grundzügen ist es eigentlich dem Öffentlichen Recht zuzuordnen. Doch seine besondere Eigenständigkeit und Weitgefasstheit hat dazu geführt, dass es zu einem gesonderten Teilbereich avancierte. Auch als Kriminalrecht bekannt, regelt es eine spezielle Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Das Strafrecht befasst sich im Besonderen mit dem Schutz von wichtigen Rechtsgütern bzw. fundamentalen Werten des gemeinschaftlichen Lebens, welche sich durch die Beeinflussung menschlicher Verhaltensweisen in Gefahr sehen. Zu diesen Rechtsgütern gehören etwa die Gesundheit, das Leben und auch das Eigentum einer Person. Dabei legt das Strafrecht Merkmale fest, mit denen verbrecherisches Handeln erkannt werden kann. Daran anknüpfend regelt es die Rechtsfolgen, die mit einer Straftat einhergehen; etwa durch Bestrafung oder Maßregelung, die der Besserung sowie der Sicherung dienen sollen. Mit der Sanktionierung von Straftaten macht der Staat zum einen deutlich, dass er kriminelle Handlungen nicht stillschweigend hinnimmt. Zum anderen bezweckt das Strafrecht mit der Bestrafung einer Tat die präventive (vorbeugende) Maßnahme zur Verhinderung weiterer strafrechtlichen Vergehen und den Erhalt sowie die Wiederherstellung von Recht und Ordnung. Die rechtliche Grundlage für das Strafrecht findet sich in Deutschland, wie auch in den meisten andere Ländern in einem Strafgesetzbuch (StGB). Ein wichtiger Grundsatz im Strafrecht bildet der Satz des Bundesgerichtshofes „Strafe setzt Schuld voraus“. Im deutschen Strafrecht wird bei eine Straftat zunächst geprüft, ob man dem Täter einen Schuldvorwurf machen kann. Kinder unter 14 Jahren sind zum Beispiel von vornherein schuldunfähig. Laut Bundesgerichtshof (BGH) ist daher eine Person schuldhaft, wenn sie sich entschließt, etwas in Freiheit zu machen, von dem sie weiß, dass es Unrecht ist. Vom Strafrecht auszuklammern sind nicht kriminelle Sanktionierungen, wie etwa Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten durch Geldbußen oder auch Disziplinarverfahren. Rechtsanwälte haben sich als Fachanwalt für Strafrecht oder als Strafverteidiger im Strafrecht qualifiziert und bearbeiten insbesondere Fälle, die nur Straftaten betreffen. Zur Unterscheidung von Zivilprozess und Strafprozess ist anzumerken, dass im Zivilprozess die Rechtsbeziehung zwischen zwei Bürgern geregelt wird und im Strafrecht zwischen Bürger und Staat.
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▼ Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht ist im allgemeinen Sprachgebrauch bedeutungsähnlich mit dem Ausdruck Straßenverkehrsrecht. Ob nun als Autofahrer, mit dem Fahrrad oder als Fußgänger – nahezu jeder Bürger ist tagtäglich Teil des Straßenverkehrs bzw. wird damit konfrontiert. Vor allem soll das Verkehrsrecht für einen funktionstüchtigen und sicheren Verkehrsfluss sorgen. Zudem ist es eines der beiden großen Tätigkeitsfelder der Verkehrspolitik. Sinngemäß erstreckt sich das Verkehrsrecht auf allen Plätzen und Wegen, die je nachdem jedem oder nur bestimmten Verkehrsteilnehmern zur Benutzung bereitstehen. Also zum Beispiel dürfen nur Fußgänger in Fußgängerzonen oder nur Fahrradfahrer auf Radwegen unterwegs sein. Das regeln bestimmte Gesetze und Verordnungen im Rahmen des Verkehrsrechts. Die verschiedensten Vorschriften, die sich aus den Bereichen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzen, führen dazu, dass das Verkehrsrecht einen sehr komplexen Rechtsbereich darstellt. Aus diesem Grund ist es einer detailreichen Gesetzgebung unterworfen.
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▼ Verwaltungsrecht
Der Oberbegriff für das Recht zum staatlichen Handeln wird in der Regel als Verwaltungsrecht bezeichnet. Das Verwaltungsrecht bildet die Gesamtheit aller die Verwaltungstätigkeit betreffenden Rechtsvorschriften, also sämtliche Gesetze, Satzungen und Verordnungen dazu. Es befasst sich ferner damit, dass diese Gesetzmäßigkeiten ausgeführt werden sowie mit der klassischen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen. Der Verwaltungsakt an sich macht die Exekutive aus, also die vollziehende bzw. ausführende Gewalt in der dreiteiligen Gewaltenteilung. Somit tritt im Verwaltungsrecht eine Behörde oder ein Amt gegenüber dem Bürger auf bzw. ein Vertreter dieser Behörde. Das bedeutet, dass das Verwaltungsrecht sowohl die Rechtsbeziehung zwischen Bürger und Behörde regelt als auch die zwischen den Behörden untereinander. Zusammen mit dem Verfassungsrecht bildet das Verwaltungsrecht die wichtigsten Kernbereiche im Rechtsgebiet “öffentliches Recht”. Das Verfassungsrecht umfasst die Lehre der rechtlichen Grundlagen des Staates, seines Aufbaus und seiner Organe und der Beziehung dieser untereinander. Währenddessen interessiert das Verwaltungsrecht allein die Rechtsbeziehung zwischen dem Staat und seinen Bürgern. Der öffentlichen Gewalt sind durch das sogenannte Verhältnismäßigkeitsprinzip – oder auch Übermaßverbot – Grenzen gesetzt. So beschreibt das Verhältnismäßigkeitsprinzip einen allgemeinen Grundsatz des öffentlichen Rechts, an das sich der Staat bei Eingriffen in die Rechte des Einzelnen halten muss.
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